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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

 

Geltung

Die Lieferung , Leistung und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.

Bereits durch die Bestellung der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.

Gegenbestätigung des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

 

Entstehen des Erfüllungsanspruches

Aufträge werden unter der Voraussetzung der Lieferung des Vorlieferanten erfüllt.

 

Versand

Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers. Bei vereinbarter LKW – Anlieferung werden keine Frachtkosten berechnet.

Gegen Transportschäden, Beförderungsverzögerungen und Frostschäden, wird die Ware nur auf schriftliches Verlangen des Käufers auf dessen Kosten versichert. Transportschäden sind sofort festzustellen und vom Beförderer bescheinigen zu lassen.

 

Zahlung

Die Rechnungsbeträge sind innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Zahlungsverzug tritt nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften ein. Bei Zahlungsverzug werden 9 % Zins verrechnet.

Bei Neukunden oder bei Zweifel an der Zahlungsfähigkeit erfolgt eine Lieferung nur per Vorauszahlung oder per Nachnahme.

 

Gewährleistung

Geliefert wird Material in der vereinbarten bzw. im Angebot beschriebenen Qualität. Für Mängel der Lieferung, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, haftet der Verkäufer unter Ausschluß weiterer Ansprüche nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:

 

Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach der Auslieferung zu überprüfen. Etwaige dabei festgestellte Mängel müssen dem Verkäufer unter Angabe der Einzelheiten innerhalb einer Ausschlußfrist von 48 Stunden nach Eintreffen am Bestimmungsort schriftlich mitgeteilt und gerügt werden. Die nach den vorgezeichneten Absätzen verspätet oder nicht richtig erhobenen Mängelrügen werden nicht berücksichtigt. In diesem Falle gilt die Ware als genehmigt.

Bei begründeten Mängelrügen steht es dem Verkäufer frei, für die Mangelware Ersatz zu liefern oder Preisnachlaß zu gewähren oder die Ware gegen Rückzahlung des Kaufpreises zurückzunehmen. Wird nur ein Teil der Ware beanstandet, so gilt folgendes.: Jede Position einer Lieferung gilt als ein Ganzes. Es ist daher nicht zulässig, wegen eines Mangels bei einer Position die gesamte Lieferung zu beanstanden.

Generell gilt, daß mangelhafte Lieferungen oder Falschlieferungen nur soweit ersetzt werden, als diese vom Lieferanten des Verkäufers übernommen werden. Der Verkäufer tritt hiermit Gewährleistungsansprüche gegen seinen Vorlieferanten an den Käufer ab, der diese Abtretung hiermit annimmt.

 

Haftung des Verkäufers

Die Haftung des Verkäufers richtet sich ausschließlich nach der in der vorstehenden Bestimmung getroffenen Vereinbarung. Schadensersatzansprüche des Käufers aus Verschulden bei Vertragsabschluß, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz, grobem Verschulden durch den Verkäufer oder seiner Erfüllungsgehilfen. Insbesondere haftet der Verkäufer nicht für einen bestimmten Erfolg, also das Wachstum und Blühen der Pflanzen. Kulturinformationen werden nach bestem Wissen, aber unverbindlich und ohne Gewähr erteilt.

 

Die Haftung des Verkäufers ist beschränkt bis zur Höhe des Rechnungsbetrages. Soweit nur ein Teil der Lieferung mit Mängeln behaftet ist, beschränkt sich die Haftung auf die Höhe des auf diesen Teil der Rechnung entfallenden Betrages. Die Haftung wird in jedem Fall beschränkt auf den für den beanstandeten Artikel in Rechnung gestellten Wert, wobei vom Käufer die diesem direkt entstandenen Kosten für Fracht, Verzollung usw. hinzugeschlagen werden können.

 

Leistungspflicht

Bei Ertragsausfällen oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen kann der Verkäufer eine anteilmäßige Minderung der Lieferung durchführen. Fehlende Sorten und Größen können nach Absprache durch andere ersetzt werden.

 

Rücktrittsrecht des Verkäufers

Der Verkäufer ist berechtigt, ohne Entschädigung des Käufers vom Vertrag zurückzutreten oder die Lieferung herauszuschieben, falls durch Verkehrsstörungen, Transportverluste, behördliche Maßnahmen oder sonstige Fälle höherer Gewalt eine rechtzeitige Lieferung unmöglich gemacht wird. Ferner ist der Verkäufer zum Rücktritt  ohne Entschädigung berechtigt, falls ihm nach Kaufabschluß begründete Zweifel über die Kreditwürdigkeit des Käufers entstehen.

 

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Pflanzen bleiben Eigentum des Lieferanten bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung, insbesondere der Kaufpreisansprüche, bei Kaufpreiszahlung durch Wechsel oder Scheck bis zu deren Einlösung. Das vorbehaltene Eigentum des Lieferanten geht nicht dadurch verloren, daß der Besteller die gelieferten Pflanzen vorübergehend auf seinem oder fremdem Grundstück einschlägt oder einpflanzt.

Bei Vermischung der gelieferten Erzeugnisse mit anderen gleichartigen Erzeugnissen erwirbt der Verkäufer für die Dauer des Eigentumsvorbehalts Miteigentum an den vermischten Erzeugnissen. Im Falle der Weiterveräußerung der vermischten Erzeugnisse gilt die Abtretung der Forderung des Käufers mit der Erteilung des Lieferungsauftrages als vereinbart.

Weiterveräußerung, Verpfändung oder Sicherungsübereignung vor Erfüllung des Lieferanten sind unzulässig.

 

Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluß des UN-Kaufrechts.

Zuständig ist das für den Ort des Geschäftssitzes des Verkäufers zuständige Gericht.

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarung unwirksam sein  oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

 
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