Allgemeine
Verkaufs- und Lieferbedingungen
Geltung
Die
Lieferung , Leistung und Angebote erfolgen ausschließlich
aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
Bereits
durch die Bestellung der Ware oder Leistung gelten diese
Bedingungen als angenommen.
Gegenbestätigung
des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw.
Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
Entstehen
des Erfüllungsanspruches
Aufträge
werden unter der Voraussetzung der Lieferung des
Vorlieferanten erfüllt.
Versand
Der
Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers. Bei
vereinbarter LKW – Anlieferung werden keine
Frachtkosten berechnet.
Gegen
Transportschäden, Beförderungsverzögerungen und
Frostschäden, wird die Ware nur auf schriftliches
Verlangen des Käufers auf dessen Kosten versichert.
Transportschäden sind sofort festzustellen und vom Beförderer
bescheinigen zu lassen.
Zahlung
Die
Rechnungsbeträge sind innerhalb von 8 Tagen nach
Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Zahlungsverzug tritt nach Maßgabe der gesetzlichen
Vorschriften ein. Bei Zahlungsverzug werden 9 % Zins
verrechnet.
Bei
Neukunden oder bei Zweifel an der Zahlungsfähigkeit
erfolgt eine Lieferung nur per Vorauszahlung oder per
Nachnahme.
Gewährleistung
Geliefert
wird Material in der vereinbarten bzw. im Angebot
beschriebenen Qualität. Für Mängel der Lieferung, zu
denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt,
haftet der Verkäufer unter Ausschluß weiterer Ansprüche
nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:
Der
Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich
nach der Auslieferung zu überprüfen. Etwaige dabei
festgestellte Mängel müssen dem Verkäufer unter
Angabe der Einzelheiten innerhalb einer Ausschlußfrist
von 48 Stunden nach Eintreffen am Bestimmungsort
schriftlich mitgeteilt und gerügt werden. Die nach den
vorgezeichneten Absätzen verspätet oder nicht richtig
erhobenen Mängelrügen werden nicht berücksichtigt. In
diesem Falle gilt die Ware als genehmigt.
Bei
begründeten Mängelrügen steht es dem Verkäufer frei,
für die Mangelware Ersatz zu liefern oder Preisnachlaß
zu gewähren oder die Ware gegen Rückzahlung des
Kaufpreises zurückzunehmen. Wird nur ein Teil der Ware
beanstandet, so gilt folgendes.: Jede Position einer
Lieferung gilt als ein Ganzes. Es ist daher nicht zulässig,
wegen eines Mangels bei einer Position die gesamte
Lieferung zu beanstanden.
Generell
gilt, daß mangelhafte Lieferungen oder
Falschlieferungen nur soweit ersetzt werden, als diese
vom Lieferanten des Verkäufers übernommen werden. Der
Verkäufer tritt hiermit Gewährleistungsansprüche
gegen seinen Vorlieferanten an den Käufer ab, der diese
Abtretung hiermit annimmt.
Haftung
des Verkäufers
Die
Haftung des Verkäufers richtet sich ausschließlich
nach der in der vorstehenden Bestimmung getroffenen
Vereinbarung. Schadensersatzansprüche des Käufers aus
Verschulden bei Vertragsabschluß, Verletzung
vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubter Handlung
sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf
Vorsatz, grobem Verschulden durch den Verkäufer oder
seiner Erfüllungsgehilfen. Insbesondere haftet der Verkäufer
nicht für einen bestimmten Erfolg, also das Wachstum
und Blühen der Pflanzen. Kulturinformationen werden
nach bestem Wissen, aber unverbindlich und ohne Gewähr
erteilt.
Die
Haftung des Verkäufers ist beschränkt bis zur Höhe
des Rechnungsbetrages. Soweit nur ein Teil der Lieferung
mit Mängeln behaftet ist, beschränkt sich die Haftung
auf die Höhe des auf diesen Teil der Rechnung
entfallenden Betrages. Die Haftung wird in jedem Fall
beschränkt auf den für den beanstandeten Artikel in
Rechnung gestellten Wert, wobei vom Käufer die diesem
direkt entstandenen Kosten für Fracht, Verzollung usw.
hinzugeschlagen werden können.
Leistungspflicht
Bei
Ertragsausfällen oder sonstigen unvorhersehbaren
Ereignissen kann der Verkäufer eine anteilmäßige
Minderung der Lieferung durchführen. Fehlende Sorten
und Größen können nach Absprache durch andere ersetzt
werden.
Rücktrittsrecht
des Verkäufers
Der
Verkäufer ist berechtigt, ohne Entschädigung des Käufers
vom Vertrag zurückzutreten oder die Lieferung
herauszuschieben, falls durch Verkehrsstörungen,
Transportverluste, behördliche Maßnahmen oder sonstige
Fälle höherer Gewalt eine rechtzeitige Lieferung unmöglich
gemacht wird. Ferner ist der Verkäufer zum Rücktritt
ohne Entschädigung berechtigt, falls ihm nach
Kaufabschluß begründete Zweifel über die Kreditwürdigkeit
des Käufers entstehen.
Eigentumsvorbehalt
Die
gelieferten Pflanzen bleiben Eigentum des Lieferanten
bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen aus
der Geschäftsbeziehung, insbesondere der Kaufpreisansprüche,
bei Kaufpreiszahlung durch Wechsel oder Scheck bis zu
deren Einlösung. Das vorbehaltene Eigentum des
Lieferanten geht nicht dadurch verloren, daß der
Besteller die gelieferten Pflanzen vorübergehend auf
seinem oder fremdem Grundstück einschlägt oder
einpflanzt.
Bei
Vermischung der gelieferten Erzeugnisse mit anderen
gleichartigen Erzeugnissen erwirbt der Verkäufer für
die Dauer des Eigentumsvorbehalts Miteigentum an den
vermischten Erzeugnissen. Im Falle der Weiterveräußerung
der vermischten Erzeugnisse gilt die Abtretung der
Forderung des Käufers mit der Erteilung des
Lieferungsauftrages als vereinbart.
Weiterveräußerung,
Verpfändung oder Sicherungsübereignung vor Erfüllung
des Lieferanten sind unzulässig.
Gerichtsstand
Es
gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluß
des UN-Kaufrechts.
Zuständig
ist das für den Ort des Geschäftssitzes des Verkäufers
zuständige Gericht.
Sollte
eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder
eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarung
unwirksam sein oder
werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen
Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
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